Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden.
Der seit Herbst 2011 laufende Rentendialog mündet in ein Rentenreformpaket. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fasst Änderungen an verschiedenen Stellen im Rentenrecht und benachbarten Bereichen zusammen. Der Gesetzentwurf soll nach der Ressortabstimmung im Mai vom Kabinett beschlossen werden. Zu diesem Kabinettstermin sollen auch Eckpunkte zur obligatorischen Altersvorsorge Selbständiger eingebracht werden. Das parlamentarische Verfahren läuft in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Änderungen sollen im Jahr 2013 in Kraft treten.
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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie