Im Rahmen einer europaweiten Vergleichsstudie der EU-Kommission ermittelt das Institut für Mittelstandsforschung IfM Bonn seit 2007 jährlich den durchschnittlichen Kosten- und Zeitaufwand für administrative Gründungsverfahren in Deutschland.
Im Jahr 2011 dauerten die Verfahren für standardisierte gewerbliche Gründungen in den drei Untersuchungsorten im Durchschnitt 4,9 Arbeitstage und damit 0,5 Arbeitstage weniger als im Jahr 2010. Diese Zeitersparnis gegenüber 2010 lässt sich auf optimierte Verfahrensabläufe in den Steuerverwaltungen zurückführen. Innerhalb des EU-27-Rankings des Zeitaufwands eines Gründungsverfahrens bedeutet dies eine Verbesserung vom 16. auf den 15. Rang (EU-27-Durchschnitt: 6,5 Arbeitstage). Die administrativen Gründungskosten sind dagegen 2011 in Deutschland gestiegen: Während sich die Kosten für eine gewerbliche Gründung im Jahr 2010 noch auf 169 Euro beliefen, musste ein Gründer 2011 im Durchschnitt 226 Euro aufbringen. Grund für diese Kostensteigerung sind die deutschlandweit gestiegenen Gebühren für die Handelsregistereintragung. Im EU-27-Ranking des Kostenaufwandes eines Gründungsverfahrens ist Deutschland damit vom 9. auf den 14. Rang zurückgefallen (EU-27-Durchschnitt: 397 Euro).
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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie