Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Gründung können noch bis zum 10. Februar 2012 einen Antrag auf „Innovationsgutschein B Hightech“ stellen.
Mit dem „Innovationsgutschein B Hightech“ werden innovative Vorhaben in folgenden vier Schwerpunktfeldern gefördert:
• Nachhaltige Mobilität
• Umwelttechnologie, erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz
• Gesundheitswirtschaft und Lebenswissenschaften
• IKT, Green IT und intelligente Produkte
Neben der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen werden dabei auch Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus bezuschusst. Die Fördersumme beträgt bis zu 20.000 Euro (Förderquote 50%).
Informationen, Antragsunterlagen und weitere Antragsfristen sind unter www.innovationsgutscheine.de abrufbar.