Sicherung der Unternehmensnachfolge in Baden-Württemberg
Bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Freien Berufen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Die erfolgreiche Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist von größter Bedeutung für die Betriebsübergeberinnen und Betriebsübergeber selbst, für die Beschäftigten sowie für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Erhalt unserer mittelständischen Wirtschaftsstrukturen hat die Landesregierung das Thema Unternehmensnachfolge noch stärker als bisher ins Zentrum der Mittelstandsförderung gerückt. Sie fördert die Übernahme eines bestehenden Unternehmens in gleichem Maße wie dessen Neugründung. Die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden Württemberg leistet in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsorganisationen und Fördereinrichtungen eine umfassende Hilfestellung in den nachstehenden Bereichen.
Information
Auf gruendung-bw.de, service-bw.de und unserem Faltblatt "Unternehmensnachfolge" können Unternehmerinnen und Unternehmer,die einen Betrieb übergeben oder übernehmen wollen, viele wichtige Hinweise erhalten und sich einen Überblick über Fördermöglichkeiten verschaffen.
Basiswissen Unternehmensnachfolge
Öffentlichkeitsarbeit
Mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg ein günstiges Klima für den unternehmerischen Generationswechsel schaffen und die Zielgruppen so früh wie möglich für das Thema sensibilisieren. Gemeinsam mit dem Ministeriumfür Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz initiiert und unterstützt das Wirtschaftsministerium seit 2008 Veranstaltungen zum Thema „Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum“. In Kooperation mit den Wirtschaftsorganisationen und Fördereinrichtungen des Landes weist die Landesregierung immer wieder auf unterstützende Angebote für alle Aspekte der Unternehmensnachfolge hin und fördert zusätzliche regionale Veranstaltungen der Kooperationspartner im Rahmen des Europäischen Sozialfonds – ESF.
Förderung überbetrieblicher Maßnahmen und Einrichtungen
Kampagne „Nachfolge ist weiblich“
Gemeinsam mit der ebenfalls am Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg angesiedelten bundesweiten gründerinnenagentur (bga) werden:
- Frauen auf dem Weg zum passenden Chefinnensessel ermutigt und unterstützt,
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- Unternehmen dazu motiviert, geeignete Nachfolge-Kandidatinnen zu finden,
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- relevante Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Beratung, Qualifizierung und Politik vernetzt
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bundesweite gründerinnenagentur
Qualifizierung
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert öffentliche und private Weiterbildungsträger bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Übergeber und Übernehmer im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (Förderprogramm Fachkurse).
Förderung überbetrieblicher Maßnahmen und Einrichtungen
Moderatoren zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Bei den Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Nordschwarzwald, Ulm, Rhein-Neckar,Südlicher Oberrhein und Reutlingen, bei den Handwerkskammern Karlsruhe und Stuttgart sowie beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Baden-Württemberg sind Moderatoren tätig, die die Unternehmensnachfolge in allen Phasen begleiten. Aufgabe des Moderators ist es, potentielle Übergeber für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nach einem passenden Nachfolger zu unterstützen sowie den Zugang zu Förderprogrammen zu ermöglichen.
Kontaktdaten der Moderatoren
Nachfolgebörse nexxt-change.org
Die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change.org bildet ein Kernstück der Informationsplattform der „nexxt“ Bundesinitiative
Unternehmensnachfolge und ist ein gemeinsames Internetangebot des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der KfW Mittelstandsbank, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Die bundesweite nexxt-change.org Unternehmensbörse richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen zur Übernahme suchen und Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin suchen, an den/die sie ihr Unternehmen übergeben können.
nexxt
Beratung
- Im Rahmen der Beratungsförderung für Gründerinnen und Gründer unterstützt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg die Begleitung der Übernehmerinnen und Übernehmer durch einen freiberuflichen Experten vor der Übernahme. Damit wird eine intensive Betreuung bei der Entscheidungsfindung und Gestaltung der Übernahme sichergestellt. Der Zuschuss beträgt ca. 80% der Nettokosten.
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- Nach erfolgter Übernahme werden begleitende Beratungen im Bundesprogramm „Gründercoaching Deutschland“ mit bis zu
50% des Nettobetrages der Beratungskosten (bis 5 Jahre nach Übernahme, maximal 6.000 Euro) gefördert.
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- Das Übergabe-Coaching-Programm soll Unternehmern einen Anreiz geben, frühzeitig eine ganzheitliche Beratung zur Nachfolgeplanung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Beratung wird ein Übergabe-Fahrplan erstellt, der auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist. Übergeber können einen Zuschuss im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (Förderprogramm Coaching) von bis zu 50% des Nettobetrages der Beratungskosten (maximal 6.000 Euro) erhalten.
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Übersicht der Beratungsförderprogramme
Finanzierungshilfen
- Die Darlehensprogramme der L-Bank stehen für Gründung und Nachfolge gleichermaßen zur Verfügung. Mittel- und langfristigen Investitionsbedarf deckt die „Gründungsfinanzierung“ mit einer attraktiven Zinsverbilligung des Landes. Bei Bedarf kann diese Zinsverbilligung im selben Antragsweg mit einer 50%igen Risikoentlastung der Geschäftsbanken durch die Bürgschaftsbank kombiniert werden. Übernehmerinnen und Übernehmer mit geringem Finanzierungsbedarf und fehlenden Sicherheiten können im Starthilfeprogramm ein zinsverbilligtes Darlehen, das mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank gekoppelt ist, in Anspruch nehmen. Für kurzfristige Finanzierungserfordernisse steht mit dem Liquiditätskredit zudem ein höchst flexibles Instrument bereit.
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- Fehlende Sicherheiten sind ein häufiges Problem bei der Finanzierung der Unternehmensnachfolge. Als Ersatz können öffentliche Bürgschaften dienen. Die Bürgschaftsübernahme wurde auf generell 50% erhöht, um die Finanzierungsbereitschaft der Hausbanken zu stärken. Bei Vorhaben unter 150.000 Euro sogar auf 80%. Ergänzend kann die Bürgschaft auch eine Finanzierungsreserve für Unvorhergesehenes berücksichtigen. Um die schrittweise Übernahme zu erleichtern sind Bürgschaften für die Übernahme von Geschäftsanteilen auch dann möglich, wenn zunächst weniger als 10% der Gesellschaftsanteile erworben werden und keine Geschäftsführerposition vorgesehen ist.
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- Nachfolgefinanzierungen können oft nicht vollständig fremdfinanziert werden. Durch die Zuführung externen Eigenkapitals erhöhtsich die Eigenkapitalquote und das
erleichtert die Gesamtfinanzierung. Deshalb bietet die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg über ihr Beteiligungsprogramm „Unternehmensnachfolge“ bis 750.000 Euro an.
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Finanzierungshilfen für einen Kapitalbedarf < 100.000 €
Finanzierungshilfen für einen Kapitalbedarf > 100.000 €
Universitäten und Hochschulen
Im Rahmen ihres Initiativschwerpunkts „Start auf dem Campus“ unterstützt die ifex zahlreiche Gründerverbunde, Einzelinitiativen und Netzwerke, Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Planspiele und Wettbewerbe an den Universitäten und Hochschulen des Landes finanziell und konzeptionell. Die Maßnahmen haben nicht nur Ausgründungen aus Hochschulen im Blick, sondern richten sich auch an potentielle Übernehmerinnen und Übernehmer. 2008 führte die Berufsakademie Karlsruhe zudem einen neuen Bachelor-Studiengang „Unternehmertum“ ein, der sich ausschließlich
an Nachfolger, Gründer und Unternehmer mit kleineren und mittleren Betrieben richtet.
Start auf dem Campus
www.studiengang-unternehmertum.de